Umwelt, Naturschutz, Tourismus im NSG Graswarder

Die Geflügelpest oder Vogelgrippe

 

Eine Zusammenstellung von Manfred Kiau

 Stand: Mai 2025, Aktualisierung Oktober 2025

 

Die Aviäre Influenza  (Avis = Vogel), auch Vogelgrippe oder Geflügelpest genannt, ist eine durch Viren ausgelöste Infektionskrankeit bei Wildvögeln und Hausgeflügel.

 

Es wird in zwei Arten unterschieden:

   

LPAI     Niedrig pathogene Influenza (Low Pathogenic Avian Influenza Virus)

 

HPAI    Hoch pathogene Influenza (High Pathogenic Avian Influenza Virus),

   

somit in niedrig ansteckende und hoch ansteckende Variante.  Die hochansteckende Variante wird auch als Geflügelpest bezeichnet, der Ausdruck „Vogelgrippe“ ist die umgangssprachliche Ausdrucksweise.

 

Für das HPAI gilt eine Anzeige- und Bekämpfungspflicht bei Wildvögeln, für Hausgeflügel gilt diese Pflicht bereits bei LPAI  und sie zählt zu den staatlich bekämpfungspflichtigen Tierseuchen. Zur Bekämpfung gelten die EU-Verordnung 2016/429 sowie die GeflPestSchV (Geflügelpestschutzverordnung)  /1/.  

 

Das Influenzavirus hat mehrere Unterarten, so z.B. H5N8 oder H5N5, in den USA grassiert zur Zeit (Mai 2025) die Variante H5N1.

 

Die Geflügelpest ist eine nach EU-Recht gelistete Seuche der Kategorie A (tritt üblicherweise nicht in der EU auf, bei deren Auftreten sind unmittelbare Tilgungsmaßnahmen erfoderlich).

 

Übertragungswege

   

Der natürliche Reservoirwirt stammt von wilden Wasservögeln, nach Deutschland wurde er aller Wahrscheinlichkeit  nach durch den Vogelzug verbracht. HPAI ist durch Mutation der LPAI entstanden. Eine Übertragung auf Hausgeflügelbestände erfolgt entweder durch direkten Kontakt mit infizierten Wildvögeln oder durch indirekten Kontakt. Bei geschlossener Haltung erfolgt die Infektion über Spuren von Kot bzw. Nasensekreten. Weitere Eintragswege sind Futter, Wasser, Einstreu, Gegenstände (Schuhe, Arbeitsgeräte, Fahrzeuge etc.) /2/.                                                                                                   

 In der Regel erkranken nur Vögel, jedoch sind  auch  Säugetiere wie Marder, Füchse, Hauskatzen, Schafe, Milchkühe /5/ und  Seehunde betroffen.

 

In seltenen Fällen können sich auch Menschen infizieren, weltweit wurden bisher 960 Infektionen bekannt, darunter mehrere registrierte Todesfälle  /9/.                                                                                                                  

 

Lt. WHO wurden seit 2003 wurden weltweit bisher über 2600 humane Erkrankungen mit 1100 Todesfällen nachgewiesen, Stand 27.11.2024. /9//10/.

 

Chronologie (Auszug)

   

1878:  erstmaliges Auftreten in Italien                                                                                                                                           

1930er Jahre: mehrere Ausbrüche in Europa, Amerika, Asien                                                                                                     

1983: Ausbrüche in Irland und USA                                                                                                                                      

1992: Mexiko                                                                                                                                                                                         

1997: Hongkong                                                                                                                                                                                          

2016:  Im Sommer erfolgte ein Nachweis von hochpathogenen aviären Influenzaviren des Subtyps H5N8 bei Wildvögeln im Süden Sibiriens, seit 10/2016 auch in Europa. Bereits 2016/2017 erfolgte der Eintrag des Virus in Schleswig-Holstein, höchstwahrscheinlich über Wildvögel. SH ist das erste und am stärksten betroffene deutsche Bundesland, hier gab es in 2016/2017  große Ausbrüche bei Wildvögeln insbesondere am Plöner See, in 2020/21 im Winterhalbjahr auch im gesamten Schleswig-Holstein. Besonders betroffen waren die Westküste (Nordsee)  bei rastenden Gänse- und Entenarten wie Weißwangengänse und Pfeifenten. In 2020 kam es zum Massensterben von Knutts.  Seit dem Sommer 2020 wird wiederum ein aktives Seuchengeschehen im südlichen Sibirien sowie nördlichen Kasachstan registriert. Über den Herbstvogelzug gelangte das Virus auch dieses Mal nach Deutschland und übertrug sich von den Wildvögeln auf die Haustierbestände.

   

2020/2021: Ausbrüche insbesondere in den putendichten Regionen Niedersachsens.                                                                                                                                                                                

In den  Sommern 2022 und 2023 gab es Ausbrüche  bei Koloniebrütern. Infolge der Nähe der Tiere untereinander ist das Ansteckungsrisiko besonders hoch. Große Verluste gab es bei den Brandseeschwalbenkolonien. Die größten Verluste  waren bei den Küken und Jungtieren zu verzeichnen, die noch wenig Widerstandskräfte besitzen. Auf Helgoland waren wiederum die Koloniebrüter wie Basstölpel, Trottellummen und Dreizehenmöwen besonders betroffen.  Somit ist das Vogelgrippevirus in den Vogelpopulationen ganzjährig präsent.

 

10/2024 gab es vereinzelte , ab 11/2024 etwas gehäufte Nachweise an der deutschen Nordsee sowie auch im gesamten Land SH bei Wildvögeln (Weißwangengänse, Pfeifenten, Mantelmöwen.)                                                                                                                                    

Am 23.11.2024 wurde im Kreis Nordfriesland das Virus H5N1 in einer Geflügelhaltung nachgewiesen, 10.000 Legehennen wurden gekeult. Am 08.01.2025 im Kreis Schleswig-Flensburg wurde das Virus in einer Privathaltung  festgestellt /11/. Die Tierärztekammer Schleswig-Holstein meldet Infektionen bei Hausgeflügel seit Herbst/Winter 2024/2025 und seit 10/2024 Geflügelpest bei Wildvögeln in den Kreisen Nordfriesland, Dithmarschen, Steinburg, Pinneberg, Bad Segeberg, Stormarn und Ostholstein /6/.

Der NDR /4/ meldet am 03.03.25 eine Stallpflicht für viele Betriebe mit Beständen über 50 Tieren im Kreis Dithmarschen. Tote infizierte Wildvögel wurden am 19.02.2025  im Kreis Dithmarschen festgestellt, ein  Virusnachweis erfolgte auch bei Totfunden von Wildvögeln in den Kreisen Brunsbüttel, Meldorf, Speicherkoog und Lunden. In Eiderstedt und dem Beltringharder Koog wurde bei 3 von 11 beprobten Totfunden Infektionen nach-gewiesen (21.01.25).

 

T-online /5/ meldet am 01.05.2025, dass sich der Virustyp H5N1 in den USA immer weiter verbreitet. Es sind bereits über 1000 Milchkuhherden infiziert. Von führenden Virologen wird eine weltweite Ausbreitung und somit eine Pandemie befürchtet.

 

In den USA wurden bisher über 170 Millionen Nutztiere gekeult. Dies hat zu einem erheblichen Mangel an Hühnereiern geführt /3/. Ein grundsätzliches Problem stellen wohl die profitorientierten Massentierhaltungen dar, insbesondere in den USA und dort verbunden mit einer geringen Einsicht in gebotene Vorsorge- und Gesundheitsmaßnahmen.

    

Verhaltensregeln beim Auffinden womöglich infizierter Vögel

 

An Vogelgrippe erkrankten Tieren kann man nicht helfen, man sollte sie ohne unnötigen Streß in Ruhe sterben lassen  /3/.

 

Ein Bild, das draußen, Vogel, Wasservögel, Wasser enthält. KI-generierte Inhalte können fehlerhaft sein.

 Womöglich infizierte Nonnengans am Strand von Borkum 01/2025

 

Womöglich infizierte Vögel bzw. Totfunde bitte unbedingt am Fundort belassen und keinesfalls berühren oder anfassen, so wird eine weitere unnötige Verbreitung vermieden. Hunde sind anzuleinen und von den betroffenen Vögeln fernzuhalten /1/.

 

Jedoch ist nicht jeder verendete Wildvogel  automatisch als Vogelgrippeopfer einzustufen /3/.

 

Beim Auffinden toter oder womöglich erkrankter Wasservögel oder Greifvögel sollte das zuständige Veterinäramt bzw. Ordnungsamt informiert werden, diese organisieren dann das Einsammeln und Beproben. Greifvögel sind dann betroffen, wenn sie infizierte Vögel als Nahrungsquelle nutzen.

 

Hinsichtlich des Verzehrs von Geflügelprodukten bestehen aufgrund der Kontrollen keine Bedenken /1/, betroffene Nutztierbestände werden vernichtet und gelangen nicht in den Handel. Die üblichen Hygieneregeln bei der Verarbeitung von Geflügelprodukten sind jedoch zu beachten.

 

 Aktualisierung Oktober 2025

 

Seit Mitte Oktober 2025 breitet sich die Vogelgrippe stark aus, bisher sind in sieben Bundesländern Fälle aufgetreten. Die Ausbreitung der Krankheit erfolgt vielfach über ziehende Kraniche, gemäß /3/ sei dieses Ausmaß bisher nicht beobachtet worden, dies sei ungewöhnlich. Bei zahlreichen untersuchten Kranichkadavern wurde das Vogelgrippevirus H5N1 nachgewiesen.

 

Besonders betroffen sind im Norden die Bundesländer Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und auch Thüringen und Sachsen-Anhalt. In Nordbrandenburg wurden bislang ca. 1.000 tote Kraniche geborgen. Da der Höhepunkt der Kranichrast während des Zuges nach Süden bisher noch nicht erreicht ist, muß mit weiteren und deutlich höheren Zahlen toter Tiere gerechnet werden.

 

In den deutschen Rastgebieten sind bisher ca. 2.000 tote Kraniche registriert worden.

 

Als effektive Maßnahme zur Verhinderung der Ausbreitung der Seuche unter Nutzvieh gilt das Keulen, d.h. das Töten ganzer Geflügelbestände. In Brandenburg wurden mehr als 9.000 Puten und Enten gekeult, im Landkreis Vorpommern-Greifswald fast 150.000 Legehennen. Im niedersächsischen Landkreis Cloppenburg wurden 20.500 Puten gekeult  /13/.

   

Besonderer Hinweis für  den Kreis Ostholstein:

 

Laut Auskunft des Veterinäramtes in Eutin ist jeder tote Vogel meldepflichtig und muß vom Ordnungsamt abgeholt werden.

  

Quellen und sonstige Hinweise

  

/1/        Landesportal SH:  

               www.schleswig-holstein.de/DE/landesportal/service

 

/2/        Friedrich-Loeffler-Institut: Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit

 

/3/        Nationalpark Wattenmeer                                                                                                   

              www.nationalparkwattenmeer.de/wissensbeitrag/vogelgrippe/

  

/4/        NDR 03.03.2025

  

/5/        T-online 01.05.2025

   

/6/        Tierärztekammer SH

   

/7/        Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur, Digitalisierung in SH

  

/8/        Wikipedia „Vogelgrippe“

 

/9/        WDR Aktuell 24.03.2025

  

/10/      RKI Robert-Koch-Institut

  

/11/      NABU:

               Informationen zur Vogelgrippe                                                                                                                               

               www.nabu.de/tiere-und-pflanzen/voegel/gefaehrdungen/krankheiten/vogelgrippe  

                                                                                                                                                                                                                                     

 /12/      Kreis Segeberg 17.12.24                                                                                                                     

               www.segeberg.de

   

/13/      Tagesschau24 live, 23.10.2025

 


Verwaiste Küken: Wie verhalten?

Text: Manfred Kiau

 

Alljährlich im Frühjahr und im Sommer werden Küken und Jungvögel außerhalb ihres Nestes vorgefunden. Glücklicherweise gibt es wohlmeinende Menschen, die den Tieren helfen wollen, aber nicht genau wissen, was sie tun sollen. Es folgt ein kleiner Ratgeber:

 

Häufig verlassen Jungvögel ihr Nest, bevor das Gefieder vollständig ausgebildet ist. Meist handelt es sich hierbei um fast flügge Tiere, die ihr Nest infolge der dort vorhandenen Enge oder auch aus Übermut verlassen. Sie werden in der Regel weiterhin von ihren Eltern gefüttert, die Jungtiere stehen über Bettelrufe in Kontakt mit diesen und sind nur scheinbar verwaist.

 

Was ist zu tun?

Zunächst sollte man die Situation ca. eine Stunde lang aus sicherer Entfernung und aus einer geeigneten Deckung heraus beobachten. Kommt noch einer der Altvögel und führt Fütterungen durch? Bei unzulänglicher Deckung kommen sie meist nicht aufgrund ihrer angeborenen, manchmal auch erworbenen Scheu vor Menschen.

  • Ist das Jungtier noch (fast) gänzlich nackt, so sollte es vorsichtig in das in der Nähe befindliche Nest gelegt werden, sofern dieses auffindbar ist. Hinweis: Vögel stören sich im Gegensatz zu vielen anderen Wildtieren nicht am menschlichen Geruch!
  • Jungvögel mit Gefieder, die sich an einer gefährlichen Stelle befinden (Straße, ohne Deckung und somit leicht einsehbar für Freßfeinde), sollten an einen sicheren Ort in Nestnähe verbracht werden, wie z.B. Hecken oder Sträucher.

Ist nach ca. ein bis zwei Stunden kein Altvogel mehr gekommen und ist anzunehmen, dass sich das Jungtier in unmittelbarer Lebensgefahr befindet, so benötigt das Tier eindeutig menschliche Hilfe. Hierbei ist zu beachten, dass eine Wildtierentnahme grundsätzlich verboten ist (§ 44 Absatz 1 Nr. im Bundesnaturschutzgesetz).

Zunächst ist eine Kontaktaufnahme mit einer der folgenden Institutionen empfehlenswert:

  • Auffangstationen/Tiere in Not
  • Tierschutzvereine
  • Naturschutzvereine (NABU, BUND, WWF)
  • Naturschutzbehörden
  • Tierheime
  • Tierärzte
  • Greifvögel und Eulen gehören immer in fachkundige Hände, dies gilt auch für Mauersegler und Mehlschwalben.

Im Notfall ist der Vogel vorsichtig aufzunehmen und in ein geeignetes Behältnis zu setzen (Pappkarton mit Löchern, Vogelkäfig). Das Behältnis sollte mit saugfähigem Papier ausgelegt und regelmäßig gereinigt werden. Natürliche Materialien wie Gras oder Blätter sind ungeeignet, da sie schnell verrotten und Krankheitserreger enthalten können. Wenn eine Handaufzucht bei deutlich geschwächten oder verwaisten Tieren oder zerstörtem Nistplatz (Unwetter, Baumaßnahmen) angeraten erscheint, so ist wie nachfolgend geschildert zu verfahren.

  • Tiere wie zuvor geschildert vorsichtig aufnehmen und nach Hause bzw. an einen sicheren Ort bringen.
  • Als geeignetes Futter gilt Insektenfutter aus dem Zoofachhandel. Zusätzlich aber nicht ausschließlich sind tote Mehlwürmer und/oder zerkleinerte Grillen und Heuschrecken anzusehen.
  • Bitte keine Regenwürmer und rohes Fleisch verfüttern!
  • Die Futterübergabe sollte mit einer stumpfen Pinzette erfolgen, später auch über Napffütterung.
  • Nachts ist keine Fütterung erforderlich.
  • Jungvögel nehmen ausreichend Wasser mit der Nahrung auf, so dass in der Regel keine Wassergabe erforderlich ist. Sollte diese aus witterungsbedingten Gründen nötig werden, so gilt zu beachten, dass das Wasser tropfenweise lediglich angeboten wird, bei zwangsweiser Zuführung über den Schnabel kann das Wasser in das Atemloch hinter der Zunge geraten und es droht Erstickungsgefahr.
  • Es wird empfohlen, mit den Vögeln nicht zu sprechen, damit keine übermäßige Gewöhnung an den Menschen erfolgt. Aus nachvollziehbaren Gründen fällt das nicht immer leicht, zumal das Sprechen die Tiere beruhigen kann.
  • Eine spätere Auswilderung sollte derart erfolgen, dass das Behältnis in eine naturnahe Umgebung gebracht wird und dort geöffnet wird, damit der Vogel „das Weite suchen“ kann.

Es ist immer zu beachten, dass die Überlebenschancen ausgewilderter Handaufzuchten deutlich reduziert sind. Diese sind ohnehin niedrig infolge vielfältiger Gefahren in der Natur (Freßfeinde, Nahrungsmangel, Krankheit etc.) oder durch Menschen (Straßenverkehr, Überlandleitungen, Angelschnüre, Umweltbelastungen und Hauskatzen). So erreichen bei Sperlingsvögeln weniger als 20% der Tiere ihre Geschlechtsreife, bei Eisvögeln sind es nur 10-15 %, sie brüten dreimal im Jahr mit 6-7 Küken je Brut.

 

Ergänzende Hinweise:

  • Enten- und Gänseküken werden gelegentlich allein angetroffen, meist befinden sich ihre Elterntiere jedoch in der Nähe. Auch hier gilt es, zunächst abzuwarten und aus sicherer Entfernung beobachten.
  • Mauersegler und Mehlschwalben sind Gebäudebrüter, bei zu großer Hitze am Gebäude suchen die Jungvögel Abkühlung und verlassen ggf. das Nest. Bei diesen Tierarten findet keine Fütterung außerhalb des Nestes statt, die Jungtiere gehören dann in eine Aufzuchtstation.
  • Verletzte Tiere sind immer in eine Auffang- und Pflegestation bzw. zum Tierarzt zu bringen.
  • Bei Eulenvögeln sind halbgroße Jungvögel häufig als sogenannte „Ästlinge“ auf Bäumen anzutreffen, sie werden weiterhin von ihren Eltern versorgt und benötigen keine weitere Hilfe.

Für den Bereich von Heiligenhafen gilt folgendes:

In Heiligenhafen werden häufig Küken von Wasservögeln wie Möwen, Enten, Gänsen und Schwänen angetroffen. Bei verletzten Küken, aber auch Alttieren, sowie sicher verwaisten Küken bitte wenden an:

  • „Tiere in Not Heiligenhafen-Fehmarn“ unter Tel. 04362 – 7733 (Hans-Detlef Stölken).

Von Handaufzucht in Eigenregie raten wir grundsätzlich ab, da dies von Laien oftmals nicht erfolgreich durchgeführt werden kann.

Die NABU-Station Graswarder ist von Ostern bis Ende Oktober besetzt, hier kann oftmals geholfen werden:

Tel. 04362 – 6947.

 

Quellen und weiterführende Informationen (auszugsweise)

 

-NABU www.nabu.de/tiere-und-pflanzen/voegel/helfen/01945.html

-WWF https://blog.wwf.de/vogel-aus-nest

-LANUV NRW (Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW)

www.lanuv.nrw.de/natur/artenschutz/aus-dem-nest-gefallen-was-tun-mit-jungvoegeln/ LANUV-Infoblatt 19

-Deutscher Tierschutzbund www.tierschutzbund.de

-Wildvogelhilfe (private Institution) wp.wildvogelhilfe.org .