Aus aktuellem Anlass: Hinweise zur Vogelgrippe

Seit Mitte Oktober 2025 breitet sich die Vogelgrippe stark aus, bisher sind in sieben Bundesländern Fälle aufgetreten. Die Ausbreitung der Krankheit erfolgt vielfach über ziehende Kraniche, gemäß /2/ ist dieses Ausmaß bisher nicht beobachtet worden, dies ist ungewöhnlich. Bei zahlreichen untersuchten Kranichkadavern wurde das Vogelgrippevirus H5N1 nachgewiesen.

 

Besonders betroffen sind im Norden die Bundesländer Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und auch Thüringen und Sachsen-Anhalt. In Nordbrandenburg wurden bislang ca. 1.000 tote Kraniche geborgen. Da der Höhepunkt der Kranichrast während des Zuges nach Süden bisher noch nicht erreicht ist, muss mit weiteren und deutlich höheren Zahlen toter Tiere gerechnet werden.

 

Verhaltensregeln beim Auffinden womöglich infizierter Vögel

 

An Vogelgrippe erkrankten Tieren kann man nicht helfen, man sollte sie ohne unnötigen Stress in Ruhe sterben lassen  /3/.

 

 

 

Ein Bild, das draußen, Vogel, Wasservögel, Wasser enthält. KI-generierte Inhalte können fehlerhaft sein.

 Womöglich infizierte Nonnengans am Strand von Borkum 01/2025

 

Womöglich infizierte Vögel bzw. Totfunde bitte unbedingt am Fundort belassen und keinesfalls berühren oder anfassen, so wird eine weitere unnötige Verbreitung vermieden. Hunde sind anzuleinen und von den betroffenen Vögeln fernzuhalten /1/.

 

Jedoch ist nicht jeder verendete Wildvogel  automatisch als Vogelgrippeopfer einzustufen /3/.

 

Beim Auffinden toter oder womöglich erkrankter Wasservögel oder Greifvögel sollte das zuständige Veterinäramt bzw. Ordnungsamt informiert werden, dieses organisiert dann das Einsammeln und Beproben. Greifvögel sind dann betroffen, wenn sie infizierte Vögel als Nahrungsquelle nutzen.

 

Hinsichtlich des Verzehrs von Geflügelprodukten bestehen aufgrund der Kontrollen keine Bedenken /1/, betroffene Nutztierbestände werden vernichtet und gelangen nicht in den Handel. Die üblichen Hygieneregeln bei der Verarbeitung von Geflügelprodukten sind jedoch zu beachten.

   

In den deutschen Rastgebieten sind bisher ca. 2.000 tote Kraniche registriert worden.

 

Als effektive Maßnahme zur Verhinderung der Ausbreitung der Seuche unter Nutzvieh gilt das Keulen, d.h. das Töten ganzer Geflügelbestände. In Brandenburg wurden mehr als 9.000 Puten und Enten gekeult, im Landkreis Vorpommern-Greifswald fast 150.000 Legehennen. Im niedersächsischen Landkreis Cloppenburg wurden 20.500 Puten gekeult  /4/.

 

Die Wahrscheinlichkeit der Infektion für Menschen wird allgemein als gering eingestuft.

  

Besonderer Hinweis für  den Kreis Ostholstein:

 

Laut Auskunft des Veterinäramtes in Eutin ist jeder tote Vogel meldepflichtig und muss vom Ordnungsamt abgeholt werden. 

 

 

Quellen und sonstige Hinweise

  

/1/        Landesportal SH:  

              www.schleswig-holstein.de/DE/landesportal/service                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 

/2/        Friedrich-Loeffler-Institut: Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit 

 

/3/        Nationalpark Wattenmeer                                                                                                            

               www.nationalpark-wattenmeer.de/wissensbeitrag/vogelgrippe/

   

/4/        Tagesschau24 live, 23.10.2025

 

Weitergehende Informationen finden Sie auf dieser Website unter der Rubrik

 „Umwelt, Naturschutz, Tourismus“

 

 

Text+Foto: Manfred Kiau