1. Wasservogelzählung am 15.Jan.

1, 2, 3, ganz viele!
1, 2, 3, ganz viele!

Am Anfang der Woche lag der Graswarder noch unter einer dichten Schneedecke mit einem Eispanzer an der Nordküste. Von alle dem war heute aber nicht viel übrig geblieben. Der Graswrder war einfach wieder grün. Zwar verschloss Eis noch die Lagunen, so dass nur wenige Wasservögel im “Innenraum” des Naturschutzgebietes zu registrieren waren, doch auf den offenen Gewässern zwischen dem Naturschutzgebiet und dem “Festland” erwartete..

die Zähler Falk Knobloch und Klaus Dürkop eine große Vielfalt an Wasservögeln. Herausragend die Anzahl von Reiherenten mit insgesamt 4031 Individuen einschließlich der Vögel am Durchlauf  der Warderbrücke, 12017 Blesshühnern, 645 Stockenten, 238 Tafelenten, 206 Graugänsen, 127 Schellenten, 121 Höckerschwänen,  104 Gänsesägern, 92 Pfeifenten, 81 Kormoranen, 57 Eiderenten und 17 Bergenten. Zahlenmäßig naturgemäß geringer, aber dennoch bemerkenswert der Bestand an Zwergtauchern mit 21 Individuen, 12  Zwergsägern, 4 Singschwänen, 18 Blessgänsen und einem  Seeadlerpaar. Auffallend war noch, dass sowohl keine Strandläufer (Austernfischer, Alpenstrandläufer etc.) als auch keine Singvögel wie Wiesen- oder Strandpieper in der Zählerliste aufgenommen werden konnten. Eine Überraschung erwartete die Zähler noch am Schluss: “Emma” ließ sich mit Gefolge in der Nähe des Naturzentrums blicken. Im Jahr 2010 war sie erst am 15. März wieder mit ihrem Partner eingeflogen. Möglicherweise hat sie sich bei den ca. 700 Graugänsen aufgehalten, die von November an um Heiligenhafen auffielen. Man kann also davon ausgehen, dass “Emma” gar nicht erst auf den Zug gegangen war.

Noch eine Bemerkung zu der hier in Heiligenhafen heftig diskutierten und von der Bevölkerung geforderten  Fütterung von Wasservögeln. Dazu existiert eine eindeutige und unmissverständliche Rechtslage. Demnach unterliegen die hier für Fütterungen in Frage kommende Vögel wie Höckerschwäne, Stockenten, Pfeifenten oder Blesshühner dem Landesjagdgesetz. Für sie besteht landesweit ein Fütterungsverbot. Wer dagegen verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Es können  von der Unteren Jagdbehörde zwar Ausnahmen gemacht werden, wenn besondere Umstände (geschlossene Schneedecke, Vereisung der Gewässer) eintreten, doch dafür lagen in diesem Winter bisher keine gravierenden Gründe vor. Die Gewässer boten noch genügend offene Stellen und um Heiligenhafen war die Ostsee noch vollkommen offen. Nahrungsreserven standen für die genannten Vogelarten somit ausreichend zur Verfügung. Seltenere Arten wie Gänse-, Mittel-, Zwergsäger, Zwergtaucher,  Schellenten oder auch die häufigeren Reiherenten werden mit dem üblichen Futter ja sowieso nicht erreicht.

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