Sa

12

Dez

2020

Rosa Rugosa

Photos Michael Vollmer

 

.......hier noch ein paar Eindrücke unserer Pressesprecherin Christiane Stephan, welche fleißig mitgeholfen hat.

 

Auch im Winter gibt’s Arbeit auf dem Graswarder:

 

Wie bereits in der HP berichtet, trafen sich am vergangenen Sonnabend einige Mitglieder des NABU bei recht ungemütlichem Wetter, um auf dem Graswarder Kartoffelrosen zu roden, die sich an einigen Stellen wieder großflächig ausgebreitet hatten. Dabei leistete Herr Joachim Knorr mit seinem Minibagger unverzichtbare Hilfe, denn die Rose ist mit ihren meterlangen Ausläufern nicht einfach per Hand und Spaten herauszuziehen.

 

Warum muss dies überhaupt geschehen? Die Kartoffelrose, auch bekannt unter dem lateinischen Namen Rosa Rugosa, ist eine stark wuchernde nicht einheimische Pflanze, die die einheimische Dünenvegetation, wie Strandhafer, Strandroggen, Meerkohl und Stranddiestel verdrängt, wenn man nicht gegen sie vorgeht.  Deshalb müssen regelmäßige Rodungsaktionen im Naturschutzgebiet stattfinden. Hanna Detlef, Michael Vollmer, Nico Müller, Monika Ludwig, Gert Hellwig und Christiane Stephan entfernten zusammen mit Herrn Knorr ca. 500 Pflanzen, die im Laufe der Woche vom Landwirt Herrn Höppner unentgeldlich abgefahren werden. Michael Vollmer dankte Herrn Knorr für sein Umweltengagement, der seinen Minibagger und  seine Arbeitskraft ehrenamtlich zur Verfügung stellte.

 

So

22

Nov

2020

Der Schatz unter dem Regenbogen

 

Photo Manfred Kiau (vom heutigen Morgen)

... unsere Station ist eben ein Schatz unter den Regenbögen.

Sa

14

Nov

2020

Schneeammern

Schneeammer im Sommerkleid Photo Manfred Kiau

Im Rahmen der internationalen Vogelzählung hier selten beobachtet, zogen 40- 50 Schneeammern auf dem Graswarder durch. Diese Zählungen finden in der dunklen Jahreszeit monatlich statt.

So

08

Nov

2020

Eisvögel

Mit diesem faszinierenden Eisvogel- Photo von Manfred Kiau möchten wir Euch einen schönen, gesunden Winter wünschen.

 

Termine, wann die Saison mit Führungen auf dem Graswarder wieder losgeht, werden hier rechtzeitig bekannt gegeben.

Sa

31

Okt

2020

Krokusse, Krokusse, Krokusse

Kurz vor dem Lockdown haben wir noch 500 botanische Krokusse am Binnensee gesetzt.

Vielen Dank an die Stadtverwaltung, für die schnelle, unbürokratische Zusage zu unserem Projekt

Sa

31

Okt

2020

Winterfestmachen

Geschäftiges Treiben an der Nabu- Station.

Alles ist jetzt winterfein und im Frühling sehen wir uns (hoffentlich) gesund zu den täglichen Führungen.

Photos Klaus Dürkop und Manfred Kiau

So

25

Okt

2020

... weitere schwalbenfreundliche Häuser ...

..und wieder konnten wir Häuser mit unserer Plakette auszeichnen.

2 glückliche Häuser mehr, in denen Schwalben willkommen sind.

Do

08

Okt

2020

Stellungnahme des Kreisnaturschutzbeauftragten Bernd Koop zur Bebauung Steinwarder

B-Plan Stadt Heiligenhafen, Nr. 95, Steinwarder

Hinweise aus naturfachlicher Sicht

Dipl. Biol. Bernd Koop

 

Allgemeine Bemerkung: Eine umfassende Stellungnahme zum Planwerk ist nicht möglich, wenn die Ergebnisse einer aktuellen Brutvogelkartierung oder einer Artenschurzrechtlichen Prüfung nicht vorliegen.

Für diese hier verfasste Stellungnahme wurde am 29.07.2020 eine Ortsbegehung durchgeführt. Die hier verfassten Anmerkungen sind daher nicht vollständig.

 

Ergebnis: Der Wald beherbergt eine aus Vogelschutzsicht herausragende Zusammensetzung sowohl hinsichtlich der Pflanzenarten als auch der Strukturen.

 

Die Mischung aus Lichtgehölzen (Eschen, Weiden), Beerensträuchern (Holunder, Sanddorn) und Röhricht und Wasser, verbunden mit einem reich strukturierten Aufbau unterschiedlichster Wuchshöhe ist in Ostholstein in unmittelbarer Küstennähe selten bzw. nur sehr kleinräumig vorhanden.

 

Aus Südschweden (Falsterbo, Ausgangspunkt der international bedeutsamen Vogelzugroute „Vogelfluglinie“, auf der auch Heiligenhafen liegt) ist mir bekannt, das solche Gehölze eine herausragende Funktion als Rast- und Nahrungsgebiet für ziehende Singvögel, insbesondere Insektenfresser und Beerenverzehrer haben. Nur beim Vorhandensein solcher Strukturen und Gehölze ist ein sehr reiches Nahrungsangebot in Form von Insekten und/oder Beeren vorhanden.

 

Die meisten insektivoren oder fruktivoren Singvögel ziehen nachts und suchen morgens in Küstennähe geeignete Wälder zur Rast und Nahrungssuche auf. Unter den in Mitteleuropa häufigen SW-Wetterlagen ziehen die Vögel niedrig gegen den Wind und nutzen solche küstennahen Rastgebiete in großer Zahl, Stetigkeit und Dichte.

 

Diese Funktion macht den besonderen Wert des Wäldchens aus. Diese Funktion ist nicht durch eine Brutbestandserfassung zu ersetzen, denn die Fragestellung ist nicht vergleichbar, die Funktionen völlig verschieden.

 

Zu erwarten sind hohe Anzahlen folgender Arten:

 

Zaunkönig Troglodytes troglodytes

Rotkehlchen Erithracus rubecula

Braunkehlchen Saxicola rubetra

Blaukehlchen Luscinia svecica

Gartenrotschwanz Phoenicurus phoenicurus

Trauerschnäpper Ficedula hypoleuca

Grauschnäpper Muscicapa striata

Drosseln Turdus spec.

Laubsänger Phylloscopus spec.

Gelbspötter Hippolais icterina

Rohrsänger Acrocephalus spec.

Grasmücken Sylvia spec.

Goldhähnchen Regulus spec..

 

Unter diesen Arten sind zwar nicht zwangsläufig seltene, wohl aber handelt es sich um besonders geschützte Vogelarten.

 

Am Tage der Ortsbegehung mit starkem Wind (W5-6) und Schauern war zu beobachten,

dass bis zu 300 Rauch- und  Uferschwalben hier Nahrung suchten: Die vorhandenen Gehölze unterschiedlicher Wuchshöhe boten kleinräumig windgeschützte Bereiche, in denen Insektenjagd stattfinden konnte. Zeitgleich waren im bebauten Bereich Richtung Graswarder fast keine Schwalben zu beobachten, denn dieser Bereich bot keine Nahrung (bebauter Bereich) oder kaum Windschutz (Graswarder). Im Laufe der Beobachtungszeit erschienen laufend neue Schwalbentrupps, einige Vögel zogen langsam weiter. Damit hat bereits diese eine Begehung den strukturell-funktionellen allgemeinen Naturschutzwert der Fläche verdeutlicht.

 

§ 44, Abs. 1 BNatschG verbietet die Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten der wildlebenden Tiere der besonders geschützten Arten, explizit sie zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören.

 

Eine Waldumwandlung kommt einer Zerstörung gleich, auch wenn einer Ersatzmaßnahme im Verhältnis 1:2 vorgesehen bzw. von der Forstbehörde vorgeschrieben ist. Begründung: Bis eine neue, funktionell vergleichbare Struktur vorhanden ist, vergehen ca. 20-30 Jahre. Eine Neuaufforstung ist damit kein Ersatz oder Ausgleich der zerstörten Strukturen, zumal im Umfeld vergleichbare Gehölze kaum vorhanden sind bzw. die wenigen Strukturen/Gehölze, die auf diesem international bedeutsamen Zugweg noch vorhanden sind, werden bereits mutmaßlich bis an die Kapazitätsgrenze genutzt. Auf Fehmarn gibt es z.B. entlang der Nord- und Westküste überwiegend nahrungsarme Sitkafichtenbestände mit wenig Holunder/Weißdorn. Daher sind Rastbestände insektivorer oder fruktivorer Singvögel (insbesondere Grasmücken, Laubsänger, Rotschwänze, Fliegenschnäpper) auf Fehmarn zumeist gering oder Ansammlungen halten sich nur sehr kurzzeitig auf.

 

Im Raum Großenbrode mit seiner ausgeräumten Agrarlandschaft finden sich noch weniger geeignete Strukturen.

 

Eine Beseitigung des Waldstücks stellt somit eine erhebliche Verschlechterung der örtlichen Lebensraumausstattung dar. Ein funktioneller Ausgleich ist nicht oder nur über einen langen Zeitraum möglich, daher lehnt der NABU das Vorhaben an dieser Stelle ab.

 

Begründung: Die von der Forstbehörde in Aussicht gestellte Erlaubnis zur Umwandlung erfolgte rein nach numerischen Kriterien, der flächenbezogenen Bilanzierung, berücksichtigt aber nicht die funktionale Bedeutung des Gehölzes.

 

Es ist zu bedenken, dass entgegen der potentiell natürlichen Vegetation, die an der Ostseeküste Dünenwälder und auf Mineralboden (windbedingt) lückigen lichten Wald erwarten lässt, fast ausschließlich Bebauung oder Ackerland an die Küste grenzen. Großflächig fehlen daher – insbesondere auf der Halbinsel Wagrien – küstennahe Wälder. Somit ist großflächig die Funktion als Rast-/Ruhestätte für ziehende Singvögel nicht mehr oder nur in kleine Resten vorhanden.

 

Eine solche Rastvogelerfassung ist in hinreichender Erfassungstiefe  (mind. in 2 tägigem Abstand oder täglich im Zeitraum 24.08.-10.09. und 24.09. bis 15.010) nachzuholen.

 

Begründung: Starke Zugtage sind nicht vorhersehbar. Längere Abstände zwischen 2 Tagen können dazu führen, dass starke Zugtage mit entsprechendem Rastvorkommen übersehen werden.

 

Brutbestände: Solange die aktuelle Brutbestandserfassung nicht vorliegt, müssen Bestandsdaten der zurückliegenden Jahre zugrunde gelegt werden. Der Raum Heiligenhafen gehörte bis vor wenigen Jahren zu den regelmäßig besiedelten Gebieten für den Karmingimpel Carpodacus erythrinus und  den Sprosser Luscinia luscinia. Aktuelle Vorkommen beider Arten sind nicht bekannt, was aber v.a. aufgrund einer nicht hinreichenden Beobachtungsintensität nicht gesichert ist (s. Berndt et al. 2003, Koop & Berndt 2014, Vogelwelt Schleswig-Holsteins, Bd. 5 und Bd. 7).

 

Mit dem Bau der Hinterlandanbindung der Fehmarnbeltquerung wird das größte zusammenhängende Brutgebiet des Karmingimpels von der Sundbrückenrampe bis Großenbrode, 12-16 Bp. allj. bei einem Gesamtbestand von ca. 40 Bp. in Schleswig-Holstein großenteils durch Flächeninanspruchnahme zerstört. Dann bekommen die Gehölze in/um Heiligenhafen eine neue Funktion. Mit der Beseitigung des Wäldchens im B-Plangebiet Nr. 95 wird damit das regionale Aussterben des Karmingimpels beschleunigt bzw. verstärkt.

 

Diese Eingriffssummation ist offenbar nicht berücksichtigt.

 

Forderung des NABU, falls ein Verzicht auf das Bauvorhaben nicht infrage kommt: Vor Verwirklichung des Bauvorhabens muss daher zunächst der funktionale Ausgleich für die Waldumwandlung in Küstennähe erfolgen. Der notwendige Vorlauf umfasst naturfachlich betrachtet mindestens 10-15 Jahre, nämlich solange, bis sich der Strukturreichtum und das Nahrungsangebot entwickeln, den das jetzige Gehölz aufweist.


Weitere Aspekte:

Aus Gründen des Hochwasserschutzes sollen ab 2021 Abstände zur Küste von 150 m eingehalten werden. Lediglich eine Übergangsregelung des § 65 LNatschG erlaubt einen Abstand von nur 100 m bis zum 22.06.2021.

 

Diese Regelung lädt geradezu ein zu einer rechtlichen „Trickserei“: Da das Bauvorhaben nicht vor diesem Termin realisiert wird/werden kann, darf diese Übergangsregelung keine Anwendung finden, sondern es ist der zukünftig ab 23.06.2021 gültige Mindestabstand von 150 m einzuhalten.

So

20

Sep

2020

Steilküstenwanderung am Dazendorfer Ufer

Steilküstenwanderung in Heiligenhafen bei bestem Wetter.

 

  • Was hat der Graswarder mit der Steilküste zu tun?
  • Warum kommen so viele Steine an der Steilküste aus Skandinavien?
  • Wie entstand diese Küste und was ist eine Ausgleichsküste?
  • Wie alt sind die Steine?
  • Welche Fossilien sind zu finden?


Mit dem Hobby-Geologen Stephan Schmidt haben wir dieser und noch vielen anderen Fragen bei wunderbarem Wetter nachgespürt.


Das werden wir bestimmt wieder anbieten.

Do

17

Sep

2020

NABU zeichnet schwalbenfreundliche Häuser aus

Nun sind sie schon wieder auf dem Zug nach Süden, die Mehl- und Rauchschwalben, die ihre Nester an unseren Häusern, in Ställen und Garagen bauen. Selten sind sie geworden, diese kleinen Flugkünstler. Ihr Lebensraum ist zunehmend  bedroht, nicht nur durch die fortschreitende Versiegelung und Drainierung unserer Landschaft. Das Insektensterben erschwert  ihre Nahrungssuche und in unserer auf Sauberkeit und Ordnung gedrillten Gesellschaft werden Schwalbennester am Haus oft nicht geduldet. Obwohl das Abschlagen von Schwalbennestern verboten ist und mit Geldbußen belegt wird, ist es leider ein Phänomen, das man häufig beobachten kann.

 

Doch es gibt auch gute Nachrichten. In der vergangenen Woche zeichnete der NABU-Heiligenhafen sechs Familien mit der Plakette „schwalbenfreundliches Haus“ aus. Hier sind Schwalben willkommen. Der gefürchtete Dreck, den die kleinen Vögel ohne Frage machen, wird mit kleinen Brettchen abgehalten,  die bei Bedarf unter den Nestern angebracht werden. Das Ehepaar Ratz aus Neukirchen legt sogar einen alten Teppich in ihrem Gartenhäuschen aus, der anschließend entsorgt wird. Frau Roziski und Tochter in Goddersdorf haben noch zusätzliche Nisthilfen anbringen lassen, die alle beflogen sind und das Ehepaar Hus erlaubt ihren Schwalben, direkt über einem schmalen Durchgang zum Garten zu brüten. Im Frühjahr warten alle sehnsüchtig auf die Ankunft der Schwalben. Im Sommer beobachtet man mit großer Freude die Aufzucht und die Flugversuche der Jungen und im Spätsommer beobachtet man wehmütig ihren Abschied. Alle Familien sind sich einig: Schwalben bringen Glück!

 

Der NABU hofft, dass dieses Engagement Schule macht. Weitere Infos erhalten Interessierte bei Frau Julia Ehritt unter schwalben(at)nabu.de - für den Bereich Heiligenhafen und Umgebung auch bei Frau Eva Witt unter nabu(at)ostseesatt.de.

 

Do

20

Aug

2020

Stellungnahme des NABU zu den Entwürfen der Bebauungspläne Nr. 5, 84 und 95 der Stadt Heiligenhafen

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

der NABU Schleswig-Holstein, hier vertreten durch die NABU Gruppe Heiligenhafen, lehnt die Bauvorhaben, wie sie nach den Entwürfen der B-Pläne Nr. 5, 84 und 95 auf dem Steinwarder vorgesehen sind, ab. Der NABU empfiehlt dringend, auf eine Rodung und Überbauung des im Zentrum der Planbereiche stehenden Gehölzes (B-Pläne Nr. 5 und 95) und eines Teils seiner Randbereiche (B-Plan Nr. 84) zu verzichten.

Das forstrechtlich als Wald eingestufte Gehölz hat sich nach einer vor Jahrzehnten vorgenommen Bepflanzung mit u. a. Sanddorn eigendynamisch und sehr strukturreich weiterentwickelt, bedingt durch die unterschiedlichen Boden- und Feuchtigkeitsverhältnisse. Dabei sind menschliche Eingriffe wie Gestaltungs- und Pflegemaßnahmen, Nutzung als Spiel- oder Grillplatz, wie sie ansonsten für inmitten von Siedlungskomplexen gelegene Gehölzinseln typisch sind, weitgehend ausgeblieben, so dass der äußerst naturnahe Charakter erhalten geblieben ist.

Während die Gehölzvegetation im südlichen und mittleren Teil auf eher nährstoffreichere Böden (Aufspülung) hinweist, wird sie nach Norden zunehmend schütter, bis sie auf dem sandigen, trockenen Boden in einer Trockenrasenvegetation der dortigen Strandwallreste ausläuft. Eingesprengt sind teilweise mit Schilf durchwachsene Feuchtbereiche. Entsprechend dem kleinräumigen Wechsel der Standortverhältnisse hat sich eine hohe Vielfalt an Baum- und Straucharten eingestellt, ebenso bei der niederen Vegetation. Auch die Strukturdiversität mit ihrem Mosaik an offenen und besonnten, sowohl trockenen als auch feuchten Stellen, teilweise mit einem reichen Angebot an stehendem Totholz, bis hin zum geschlossenen Baumbestand mit entsprechendem Mikroklima ist extrem hoch.
In ihrem Vegetationsmuster vergleichbare Gehölzbereiche sind in Schleswig-Holstein äußerst selten geworden. Obgleich ursprünglich für die Ostseeküste als im Anschluss an Dünen oder Strandwall typisch, sind solche und ähnlich Biotopformationen infolge v. a. der touristischen Überformung der Küste inzwischen auf kleinste Reste zusammengeschmolzen. Diese sind unbedingt zu bewahren.

In den (weitgehend gleichlautenden) Umweltberichten der vorliegenden B-Planentwürfe wird dem Gehölz einschließlich der nördlich angrenzenden Trockenflächen eine "mittlere bis hohe Biotopqualität" zugestanden, gleichzeitig aber nur eine "durchschnittliche Bedeutung für die biologische Vielfalt" gesehen (z.B. Begründung zum B-Plan Nr. 5, S. 98). Dieser Einschätzung kann der NABU nicht folgen. Um die tatsächliche Bedeutung dieser Fläche zu erfassen, sind fachlich fundierte Untersuchungen zu Flora und Fauna erforderlich, die jedoch nicht vorliegen. Die dürftigen, nur allgemein gefassten Angaben z.B. zu Brutvögeln sind keinesfalls ausreichend.

Beispielsweise unter ornithologischen Aspekten weist das Gelände eine hohe Wertigkeit auf. So ist es bis vor wenigen Jahren noch Brutplatz des mit der Nachtigall eng verwandten (und ebenso melodiös singenden) Sprossers gewesen. Bis zu drei Sänger sind hier jährlich festgestellt worden, im Hinblick auf die geringe Größe und die Verinselung des Gehölzes eine außerordentlich hohe Siedlungsdichte, die auf die ökologische Qualität dieses kleinflächigen Lebensraums hinweist. Dass dieses Vorkommen mittlerweile erloschen ist, liegt nicht an der fehlenden Qualität des Gehölzes als Brutgebiet, sondern ist ursächlich im seit längerem in ganz Schleswig-Holstein bei dieser Art zu beobachtenden Bestandsrückgang. Sollten die Bestände des Sprossers wieder zunehmen können, ist das Vorhalten derartiger Bruthabitate eine Grundvoraussetzung. Gleiches gilt für den Karmingimpel, an der schleswig-holsteinischen Ostküste nur mit wenigen Paaren vertreten.

Dieses Beispiel zeigt, dass pauschale Aussagen wie: "Geschützte bzw. gefährdete Brutvogelarten sind nicht zu erwarten." (ebenda, S. 88) fachlich nicht gerechtfertigt sind. (Überdies ist anzumerken, dass alle Singvögel naturschutzrechtlich zu den besonders geschützten Arten gehören.)

Außerdem greift die Beschränkung auf eine Bewertung nur der Brutvogelvorkommen eindeutig zu kurz, wie die beigefügte Stellungnahme des Dipl. Biologen Bernd Koop, Büro für Feldornithologie, aufzeigt. Unter avifaunistischen Gesichtspunkten im vorliegenden Fall viel stärker zu beachten ist die Bedeutung des Gehölzes als Rasthabitat eines großen Spektrums an Kleinvögeln, hier insbesondere während des Herbstzuges von Skandinavien über die 'Vogelfluglinie' in die Winterquartiere. Wie in dem Kurzgutachten dargelegt, können in einem derart reichhaltig strukturierten Gehölz mit seinem hohen Nahrungsangebot (z.B. die Beerentracht des teilweise baumartig gewachsenen Weißdorns, Insekten) die Vögel nach dem Energie zehrenden Flug über die Ostsee wieder zu Kräften kommen und sich gleichzeitig vor Witterungsunbilden schützen. Dafür suchen die Vögel solche unmittelbar an der Küste gelegenen Gehölze in großen Scharen auf. Der Erhalt von Rastplätzen, noch dazu entlang einer international so bedeutsamen Vogelflugroute, ist auch naturschutzrechtlich ebenso geboten wie der Schutz der Brutplätze.

Der von der unteren Forstbehörde im Verhältnis 1 : 2 festgesetzte Waldausgleich ist zwar forstrechtlich begründet. Er gleicht aber in keiner Weise die mit der Rodung einhergehenden Verluste an ökologischen Funktionen aus. Um eine entsprechende Kompensation gerade der Eigenschaft als Rastrefugium für durchziehende Singvögel tatsächlich gewähren zu können, müsste eine Ausgleichspflanzung unmittelbar an der Küste im Umgebungsbereich von Heiligenhafen vorgenommen werden und ähnlich unterschiedliche Strukturen aufweisen. Diese entwickeln sich jedoch erst im Laufe von Jahrzehnten und benötigen zudem entsprechende Bodenverhältnisse. Eine schlichte Ersatzwaldbildung kann diesem naturschutzfachlichen Anspruch selbst nach Jahren der Entwicklung nicht gerecht werden.

Wie im Umweltbericht richtig festgehalten, befinden sich im nördlichen Abschnitt der Planbereiche nach § 30 BNatSchG gesetzlich geschützte Biotopbereiche. Der Planung zufolge sollen diese zwar weitgehend von der Bebauung ausgenommen werden. In der Realität wird das jedoch nicht zu gewährleisten sein. Denn sowohl während der Bauphase, erst recht aber im Zuge der touristischen Nutzung des Geländes mit Freibad und Ferienquartieren, werden schädigende Einwirkungen wie intensives Betreten, gärtnerische Eingriffe usw. sich nicht ausschließen lassen, auch nicht durch die vorgesehene Besucherlenkung mittels Steg. Um derartige Belastungen auszuschalten oder zumindest abpuffern zu können, sind die besagten Trockenflächen zu klein. Überdies würden sie noch stärker als bisher isoliert werden und auch dadurch an ökologischer Bedeutung verlieren, zumal sie durch die gepflasterte Strandpromenade bereits vom Dünenstreifen getrennt sind.

Ähnlich belastet werden dürfte auch das sich nach Westen anschließende, laut Planung von Bebauung freizuhaltende Feuchtgebiet mit seinen Schilfröhrichten. Diese Fläche könnte zudem als Folge der Überbauung der benachbarten Flächen mit großflächiger Versiegelung in seinem Wasserrregime gestört, d.h. trockener und damit in seinem gesetzlich geschützten Habitus erheblich beeinträchtigt werden.

Trotz gegenteiliger Behauptungen scheint die Planung selbst in die nach § 30 BNatSchG gesetzlich geschützten Biotope einzugreifen. So findet sich etwa mittig im Gelände als Ausläufer des oben genannten größeren Feuchtgebiets ein Schilfröhricht, welches nach der Planung überbaut und damit beseitigt werden soll. Auch ist im Zuge des B-Plans Nr. 5 (Parkdeck) anscheinend ein Eingriff in das Trockenbiotop (Graudüne bzw. Strandwall) geplant. Für Eingriffe in diese § 30-Biotope ist eine naturschutzrechtliche Befreiung erforderlich. Die dafür notwendigen "Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses" (§ 67 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG) liegen aber bei den hier vorgesehenen rein tourismuswirtschaftlichen Projekten nicht vor.

Dieses gilt nach Ansicht des NABU auch für das geplante Freibad. Zwar soll das Bad nicht nur den Hotelgästen, sondern auch der allgemeinen Öffentlichkeit zur Verfügung stehen. Dafür befindet sich der Standort allerdings soweit außerhalb der eigentlichen Ortslage Heiligenhafens, dass das Bad z.B. von den Schulen zum Schwimmunterricht nur mit längeren Fahrtzeiten erreichbar sein wird. Abgesehen davon ist nach dem Sinn eines ohnehin nur bei sommerlichen Temperaturen zu nutzenden Freibads direkt am Ostseestrand zu fragen. Für das Freibad sollte deshalb nach einer Standortalternative gesucht werden, wo es nicht nur günstiger angebunden, sondern auch mit keinen Eingriffen in wertvolle Lebensräume verbunden wäre.

 

Die geplanten Gebäude mit einer Höhe von bis ca. 15 m sowie das vorgesehene Parkdeck werden das bereits stark geschädigte Landschaftsbild des Steinwarders noch zusätzlich belasten. Das Gehölz hat als Grünstruktur hingegen dazu beigetragen, die mit Blick vom alten Heiligenhafen über den Binnensee stereotyp und gesichtslos wirkende Silhouette des Steinwarders noch etwas aufzulockern. Diese Funktion würde bei einer Rodung und 'Ersatz' durch weitere Gebäude entfallen. Auch aus dem Nahbereich betrachtet, wird sich der Verlust der 'grünen Insel', bisher eine auch aus der Perspektive der Erholungssuchenden eine willkommene Unterbrechung der ansonsten fast durchgängigen und unterkühlten Gebäudephalanx, negativ bemerkbar machen. Vorgesehene Baumpflanzungen können diese Funktion im Orts- und Landschaftsbild nicht ersetzen, sind auch unter ökologischen Gesichtspunkten nicht annähernd als Kompensation zu werten.

Außerdem möchte der NABU darauf hinweisen, dass das bezeichnete Gelände seinen Informationen nach offenbar als Ausgleichsfläche für andernorts vorgenommene Eingriffe benannt worden ist. Schon allein dieses lässt auf den ökologischen Wert des Grünkomplexes schließen.

Fazit: Ein dringendes Erfordernis für weitere Tourismuseinrichtungen auf dem Steinwarder, schon gar nicht mit der Folge der kompletten Zerstörung eines wertvollen Stücks Natur, ist nicht ersichtlich und lässt sich aus den Planunterlagen auch nicht schlüssig ableiten. Der NABU kann kein Verständnis für die Absicht der Stadt Heiligenhafen aufbringen, dass - nachdem innerhalb weniger Jahrzehnte fast der gesamte Steinwarder zubetoniert worden ist - nun auch noch einer der letzten naturnahen Grünbereiche beseitigt werden soll, obgleich dieser durchaus von hoher Bedeutung für den Naturschutz als auch die Auflockerung des Siedlungsgebiets ist. Der NABU schlägt vor, auf Fortführung der Planungen für die vorgesehenen Bauprojekte zu verzichten und das betroffene naturnahe Gelände mitsamt dem angrenzenden Feuchtgebiet als "Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft" gemäß § 9 Abs. 1. Nr. 20 BauGB auszuweisen.

Mit freundlichen Grüßen
gez. Klaus Dürkop

Mo

11

Mai

2020

Mai Update 2020

Auch unser Naturzentrum auf dem Graswarder ist von den Massnahmen zur Eindämmung der Corona Pandemie betroffen. Leider können wir derzeit nicht die üblicherweise von Ostern bis Oktober statt findenden naturkundlichen Führungen anbieten. Den Graswarderweg können Sie trotzdem entlang spazieren und den Rufen der Sturmmöwen zuhören.

 

Die Sturmmöwen sind - wie jedes Jahr - im März bei und eingeflogen. In der Kolonie nahe des NABU Zentrums halten sich über 500 Tiere auf. Das Gelände am Haus dürfen Sie gerne betreten.

Der Norddeutsche Rundfunk hat übrigens im vergangenen Jahr eine Reportage über den Graswarder gedreht; dieser Film ist am Freitag, 22. Mai 2020, von 20:15 bis 21:15 Uhr auf dem NDR zu sehen.


https://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/die_nordstory/Geheimtipp-in-der-Ostsee,sendung1029752.html
(Die Nordstory - Geheimtipp in der Ostsee - Die Halbinsel Graswarder)

 

Bleiben Sie gesund!

Ihr NABU Team vom Graswarder

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